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Allgemeine Bestimmungen
NOP Meisterschaft "Jugendkart Slalom"
NOP Meisterschaft "Superkart Slalom"
NOP Meisterschaft "Kart Racing"
NOP Meisterschaft „Geländewagen-Trial“ und „Quad-Trial“
NOP Meisterschaften "NOP Slalom / Clubslalom"
NOP Meisterschaft "Rallye 200"
Sonderwertung "NOP-Pokal" |
Allgemeine Bestimmungen |
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss greift.
Haftungsverzicht Fahrer, Beifahrer und Helfer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Meisterschaften entstehen, und zwar gegen
- die FIA, DMSB e.V., die Mitgliedsorganisationen des DMSB, Deutsche Motorsport Wirtschaftsdienste GmbH, deren Präsidenten, Mitglieder und Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe, - den ADAC e.V., ADAC Motorsport GmbH, die ADAC-Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter, - den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, - Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltungen in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht werden, und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;
gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerbern, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen vor) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerben entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung an den jeweiligen Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. |
NOP Meisterschaft "Jugendkart Slalom" |
Allgemeines Grundlage der NOP-Meisterschaft „Jugendkart-Slalom“ ist die Rahmenausschreibung für die ADAC-Kartslalom-Meisterschaft und die Durchführungsbestimmungen für den Kart-Slalom des ADAC Schleswig-Holstein, jeweils in den neuesten Fassungen. Ergänzt werden sie durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokals regelt. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Einschreibung Für die NOP-Meisterschaft werden nur Kinder und Jugendliche gewertet, die als Mitglied eines NOP-Vereines bis zum 1. Juli 2010 dem Spartenleiter „Kart-Slalom“ namentlich mit Geburtsdatum formlos mit beigelegtem Scheck oder Durchschrift des Überweisungsträgers aufgegeben werden. Gleichzeitig ist eine Einschreibgebühr in Höhe von EUR 5,-- durch Scheck oder Überweisung auf das NOP-Konto 761 060 bei der Sparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) zu entrichten.
Klasseneinteilung / Zeitplan Eine Klasseneinteilung erfolgt gemäß Rahmenausschreibung für die ADAC-Kartslalom-Meisterschaft. Mit Ausnahme der so genannten „Nachtveranstaltungen“ behält der in dem Reglement des ADAC Schleswig-Holstein abgedruckte Zeitplan seine Gültigkeit.
Preise je Veranstaltung Neben den üblichen Ehrenpreisen sind zumindest in den Klassen K1 und K2 100 % Urkunden auszugeben. Der Veranstalter regelt in der Veranstaltungsausschreibung die Regularien, nach denen die Vergabe der Ehrenpreise erfolgt.
Mannschaftswertung Es können Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5 Teilnehmern bestehen. Die Wertung erfolgt durch die Addition der Klassenplatzierungen der drei besten Teilnehmer je Mannschaft. Clubmannschaften müssen aus Mitgliedern des nennenden Clubs bestehen.
Meisterschaftswertung a) Einzelwertung Alle eingeschriebenen Teilnehmer, die an mindestens 50 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet.
Zusätzlich zum ADAC-Kartslalom-Reglement erfolgt eine Unterteilung in die Klassenwertungs-Gruppen A und B. In die Wertungsgruppe A steigen, jeweils mathematisch gerundet, je Klasse der ersten 30 % der Platzierten Teilnehmer in die Klassenwertungsgruppe A auf und 30 % in die Klassenwertungsgruppe B ab. In der Wertungsgruppe B wird jeder Jugendliche gewertet, der nicht die Bedingungen der Gruppe A erfüllt. Erfüllt ein Teilnehmer der Wertungsgruppe A ein oder mehrere Jahre nicht die Voraussetzungen für eine Wertung im NOP, wird er bei Wiedereinstieg in der Wertungsgruppe A gewertet.
Beim Wechsel von einer Klasse in die nächst höhere Klasse wird der Fahrer-Status dorthin mitgenommen. Erfüllt ein Teilnehmer jedoch die Bedingung zum Aufstieg von der Wertungsgruppe B in die Wertungsgruppe A und steigt er gleichzeitig in die nächst höhere Klasse auf, wird er in die Wertungsgruppe A eingestuft. Einsteiger fangen grundsätzlich in der Wertungs-Gruppe B an.
Über eine Einstufung, einschließlich Auf- oder Abstieg, entscheidet im Ausnahmefall, unter Berücksichtigung der Leistungsstärke usw., der NOP-Vorstand. Die Mitglieder von neu in den NOP aufgenommener Vereine werden gemäß ihrer Leistungsstärke eingestuft.
Eine Klassenwertungs-Gruppe mit weniger als 4 Teilnehmern wird mit der anderen Klassenwertungs-Gruppe der gleichen Klasse zusammengelegt.
Die Wertung der Veranstaltungen erfolgt aufgrund der Platzierung in der Klasse anhand der nachfolgenden Tabelle. Die Punkte der gewerteten Veranstaltungen werden addiert. Die Teilnehmer mit den höchsten Punktzahlen werden „NOP-Klassen-Wertungsgruppensieger „Jugendkart-Slalom“ 2010“.
b) Mannschaftswertung Die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl erhält 20 Punkte, die zweite 19 usw.. Alle Mannschaften, die an mindestens 50 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Die Mannschaft mit der höchsten Punktsumme ist „NOP-Mannschaftssieger „Jugendkart-Slalom“ 2010“.
Wertungstabelle
WERTUNGSTABELLE [16 KB]
Siegerehrung Die Siegerehrung wird abwechselnd von einem NOP-Mitgliedsverein veranstaltet. In diesem Jahr wird sie vom MSC Nordmark Kiel e.V. ausgerichtet und findet am 28. November 2010 im Dorfgemeinschaftshaus in Blumenthal bei Kiel statt. Die Anmeldungen erfolgen durch die Jugendleiter der NOP-Vereine. Alle Platzierten werden mit Pokalen ausgezeichnet. |
NOP Meisterschaft "Superkart Slalom" |
Allgemeines Grundlage der NOP-Meisterschaft „Superkart-Slalom“ ist das Reglement für den „Kart-Slalom-Super-Cup des ADAC Schleswig-Holstein“ in der neuesten Fassung. Ergänzt wird sie durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokals regelt. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Teilnehmer / Klasseneinteilung Die Teilnehmer werden in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1: Teilnehmer der Jahrgänge 1992 bis 1998 Klasse 2: Teilnehmer der Jahrgänge 1991 und älter bis einschließlich 80 kg Körpergewicht Klasse 3: Teilnehmer der Jahrgänge 1991 und älter über 80 kg Körpergewicht
Einschreibung Für die NOP-Meisterschaft werden nur Teilnehmer gewertet, die bis zum 1. Juli 2010 dem Spartenleiter "Kart-Slalom" namentlich mit Geburtsdatum formlos aufgegeben werden. Gleichzeitig ist eine Einschreibgebühr in Höhe von EUR 7,50 durch Scheck oder Überweisung auf das NOP-Konto 761 060 bei der Sparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) zu entrichten.
Teilnehmer der Klasse 1 (bis 18 Jahre) müssen Mitglied eines NOP-Vereines sein.
Mannschaftswertung Es können Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5 Teilnehmern bestehen. Die Wertung erfolgt durch die Addition der Klassenplatzierungen der drei besten Teilnehmer je Mannschaft. Clubmannschaften müssen aus Mitgliedern des nennenden Clubs bestehen.
Meisterschaftswertung a) Einzelwertung Alle eingeschriebenen Teilnehmer, die an mindestens 50 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet.
Die Meisterschaftswertung erfolgt getrennt nach Klassen. Bei einem Wechsel der Klasse im laufenden Jahr erfolgt die Wertung in der Klasse, in der die bessere Platzierung erreicht wird.
Die Wertung der Veranstaltungen erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der unter den NOP-Meisterschaftsbedingungen für Jugendkart-Slalom abgedruckten Tabelle. Die Punkte der gewerteten Veranstaltungen werden addiert. Die Teilnehmer mit den höchsten Punktzahlen werden „NOP-Sieger „Superkart-Slalom“ 2010 der Klasse x“.
b) Mannschaftswertung Die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl erhält 20 Punkte, die zweite 19 usw.. Alle Mannschaften, die an mindestens 50 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Die Mannschaft mit der höchsten Punktsumme ist „NOP-Mannschaftssieger„Superkart-Slalom“ 2010“.
Siegerehrungen Die Siegerehrung für die Teilnehmer der Klasse 1 wird abwechselnd von einem NOP-Mitgliedsverein veranstaltet. In diesem Jahr wird sie vom MSC Nordmark Kiel e.V. ausgerichtet und findet am 28. November 2010 im Dorfgemeinschaftshaus in Blumenthal bei Kiel statt. Die Anmeldungen für Teilnehmer der Klasse 1 erfolgen durch die Jugendleiter der NOP-Vereine.
Die Siegerehrung für die Teilnehmer der Klassen 2 und 3 findet am 14. November 2010 in Nortorf statt.
Alle Platzierten werden mit Pokalen ausgezeichnet. |
NOP Meisterschaft "Kart Racing" |
Allgemeines Grundlage der NOP-Meisterschaft „Kart-Racing“ ist diese Rahmenausschreibung, die die besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokals regelt. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Teilnehmer / Klasseneinteilung Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Es ist keine Fahrerlizenz des DMSB erforderlich.
Klasse 1: Teilnehmer bis einschließlich Jahrgang 1996 ohne Gewichtsbeschränkung Klasse 2: Teilnehmer ab Jahrgang 1995 und älter unter 80 kg Gewicht (incl. Kleidung + Helm) Klasse 3: Teilnehmer ab Jahrgang 1995 und älter ab 80 kg Gewicht (incl. Kleidung + Helm) Es ist jedem Teilnehmen freigestellt, bis zum Nennungsschluss der Veranstaltung, bei der er im laufenden Jahr zum ersten Mal starten wird, trotz seines Gewichts freiwillig in der nächst niedrigeren Klasse zu starten. Wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist ein Zurückwechseln in die ursprüngliche Klasse im laufenden Jahr ausgeschlossen.
Es liegt im Ermessen des Veranstalters, im Rahmen der auf der jeweiligen Kartbahn verfügbaren Möglichkeiten eine „Auflastung“ der einzelnen Fahrer innerhalb der Klasse vorzunehmen. Es sind ausschließlich Gewichte zu verwenden, die fest mit dem Kart verbunden werden. Provisorien (Gewichte in den Taschen oder im Sitz) sind folgedessen unzulässig.
Nennung/Vornennungsgebühr/Nenngeld Die Nennungen sind jeweils spätestens 1 Woche (Nennungsschluss) vor der Veranstaltung schriftlich auf dem offiziellen Nennungsformular an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Es wird eine Vornennungsgebühr von EUR 10,-- erhoben. Diese ist der Nennung in bar oder als Scheck beizufügen. Diese Gebühr wird bei Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung mit dem Nenngeld verrechnet. Das Nenngeld beträgt ca. EUR 35,-- bis EUR 38,-- je Veranstaltungstag. Die darin enthaltene Bahngebühr beträgt ca. EUR 30,--.
Versicherung Die einzelnen Veranstaltungen sind gemäß den Bedingungen für entsprechende motorsportliche Wettbewerbe auf Indoor-/Outdoor-Bahnen zu versichern.
Austragungsort /Termine Die Veranstaltungen finden auf Kartbahnen in Schleswig-Holstein gemäß NOP-Terminkalender statt.
Durchführung Es werden handelsübliche Leihkarts mit max. 5,9 PS eingesetzt, die vom Bahnbetreiber gestellt werden.
Gefahren werden pro Veranstaltungstag jeweils 4 Läufe. Gefahren werden 5 Trainings- bzw. Warm-up-Runden pro Lauf, die einzeln gezeitet werden. Es ist den Veranstaltern freigestellt, im Bereich der Qualifikationsläufe /Trainingsläufe andere Varianten fahren zu lassen. Ein Lauf besteht aus ca. 12 Runden, dieses entspricht eine Fahrzeit von ca. 5 Minuten.
Die Teilnehmer werden für 2 Läufe in Gruppen eingeteilt. Die Anzahl der Teilnehmer je Gruppe richtet sich nach den Bestimmungen der Kartbahn. Über die Zuteilung der Karts und der Start-Nummer, die über die Gruppenzugehörigkeit entscheiden, wird per Los entschieden. Es gelten die Vorschriften der jeweiligen Kartbahn (Bahnordnung und Flaggen). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Vorschriften oder Anweisungen sowie das Nichtmitführen der erforderlichen Zusatzgewichte ziehen den Wertungsausschluss nach sich. Das Personal der Kartbahn ist nicht startberechtigt.
Siegerehrung 30 % der Teilnehmer erhalten angemessene Preise.
Meisterschaftswertung Für die Meisterschaft in den Klassen 2 und 3 werden nur Teilnehmer mit mind. 60 kg Gewicht, einschließlich Auflastung, gewertet. Die Meisterschaftswertung erfolgt getrennt nach Klassen. Bei einem Wechsel der Klasse im laufenden Jahr erfolgt die Wertung in der Klasse, in der die bessere Platzierung erreicht wird. Die Punkte, einschließlich eventueller Zusatzpunkte, die in der anderen Klasse erreicht wurden, werden ersatzlos gestrichen.
Die Punktezuteilung je Lauf erfolgt nach der unter den NOP-Meisterschaftsbedingungen für den Jugendkart-Slalom abgedruckten Tabelle. Hinzu kommen je Lauf und je Gruppe folgende Zusatzpunkte, sofern mindestens 5 Teilnehmer in der Klasse gestartet sind:
- Trainingsbestzeit: 2 Punkte - Trainingszweiter: 1 Punkt
Die Ergebnisse von 70 % der durchgeführten Läufe werden gewertet. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Sämtliche Zusatzpunkte, also auch die von nicht gewerteten Läufen, bleiben erhalten. Bei Punktgleichheit entscheiden die meisten Siege, dann die besseren Platzierungen aller Meisterschaftsläufe.
Alle Teilnehmer, die an mindestens 50 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden gewertet.
Alle in Wertung kommenden Fahrer werden mit Pokalen ausgezeichnet, sofern sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden nicht nachgesandt oder nachgereicht. |
NOP Meisterschaften "Geländewagen und Quad-Trial" |
Allgemeines Grundlage der NOP-Meisterschaften „Geländewagen-Trial“ und „Quad-Trial“ ist das Reglement für Geländewagen-Trial des ADAC Schleswig-Holstein in der neuesten Fassung. Ergänzt wird sie durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokals regelt. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Die Startgebühren der an dem jährlich stattfindenden Deutschen Verbandsendlauf teilnehmenden Fahrern werden vom NOP e.V. bezuschusst.
Wertung a) Einzelwertung (Klasse) Bei Punktgleichheit sind die betreffenden Fahrer gleichplatziert und der nächstplatzierte Fahrer rückt nicht auf.
b) Mannschaftswertung Es können Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5 Fahrzeugen bestehen. Gewertet werden die drei besten Fahrer. In jeder Mannschaft muss mindestens eine Person (Mannschaftsführer) der nennenden Vereinigung angehören. Andernfalls wird diese Mannschaft für diese Veranstaltung in der NOP-Wertung nicht berücksichtigt.
Die Punktezuteilung bei den Einzelveranstaltungen richtet sich nach der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein. Bei Punktgleichheit wird ex-aequo gewertet, die nachfolgenden Mannschaften rücken nicht auf. Die Mannschaft mit der höchsten Punktsumme wird erster Mannschaftssieger.
Meisterschaftswertung In der Einzelwertung wird eine getrennte Wertung für Geländewagenfahrer und Quad-/ATV-Fahrer erstellt. Sowohl in der Einzel- wie auch in der Mannschaftswertung werden 2/3 der durchgeführten Veranstaltungen zur Jahreswertung herangezogen. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet.
Der Fahrer bzw. die Mannschaft erhält Punkte nach der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein. Wer die höchste Wertungssumme erreicht hat, ist „NOP-Geländewagen-Trial-Meister“, „NOP-Quad-Trial-Meister“ bzw. „NOP- Trial-Mannschaftssieger“. Bei Punktgleichheit entscheiden die meisten Klassensiege bzw. Mannschaftssiege, dann die besseren Platzierungen aller Meisterschaftsläufe.
Die Fahrer/Innen des ausrichtenden Vereines einer NOP- Trial-Veranstaltung erhalten in der Meisterschaftswertung ihre Durchschnittspunkte aller im laufenden Jahr erzielten Ergebnisse, wenn diese am Veranstaltungstag eine Sachrichterfunktion übernehmen. Eine schriftliche Aufstellung aller sachrichtenden Personen über die Nichtteilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ist am Veranstaltungstag bis spätestens 10.00 Uhr dem Trialobmann oder seinem Vertreter zu übergeben. Eine Tageswertung dieser Personen erfolgt nicht. Der ausrichtende Verein hat in der Abrechnungsliste die Personen zu berücksichtigen und folgedessen die zur Zeit geltenden Teilnehmergebühren an den NOP e.V. zu entrichten.
Für Starter der Jugendklasse (16 – 18 Jahre) gilt folgende Sonderregelung: Wird bei einzelnen Veranstaltungen diese Klasse nicht ausgeschrieben, werden den Jugendlichen hierfür durchschnittliche Punkte aus den anderen Veranstaltungen gutgeschrieben.
Alle in Wertung kommenden Fahrer und Mannschaften werden mit Pokalen ausgezeichnet, sofern sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden nicht nachgesandt oder nachgereicht. |
NOP Meisterschaften "NOP-Slalom / Clubslalom" |
Allgemeines Grundlage der NOP-Meisterschaften „Slalom“ und „Clubslalom“ ist das Automobil-Slalomreglement des DMSB bzw. das „Reglement für Automobil-Clubsport-Slalom-Veranstaltungen“ des ADAC -einschließlich der Norddeutschen Ergänzungen- jeweils in ihren neuesten Fassungen. Ergänzt werden sie durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokals regelt. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Mannschaftswertung Es können Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5 Fahrzeugen bestehen. Gewertet werden die drei besten Fahrer. In jeder Mannschaft muss mindestens eine Person (Mannschaftsführer) dem nennenden Vereinigung angehören. Andernfalls wird diese Mannschaft für diese Veranstaltung in der NOP-Wertung nicht berücksichtigt. Die Mannschaftswertung erfolgt nach der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein entsprechend der Platzierung der einzelnen Fahrer in ihren Klassen, wobei die drei besten Fahrer gewertet werden.
Meisterschaftswertung Es erfolgt eine getrennte Wertung für die „Slalom-Meisterschaft“ und den „Clubslalom“. Gewertet werden alle Fahrer sowie Mannschaften.
Für die „Slalom-Meisterschaft“ werden jeweils maximal drei der durchgeführten Veranstaltungen aus den Bereichen DMSB-Slalom über 2.000 m, DMSB-Slalom bis 2.000 m und Clubslalom gewertet. Aus den sich daraus ergebenden Veranstaltungen werden dann 2/3 zur Wertung herangezogen. In der selben Weise wird auch die Mannschaftswertung erstellt.
Für den „Clubslalom“ werden jeweils sowohl in der Einzel- als auch in der Mannschaftswertung 2/3 (aufgerundet) der durchgeführten Veranstaltungen zur Wertung herangezogen.
Voraussetzung für die Einzelwertung in der „Slalom-Meisterschaft“:
- Bei DMSB-Slalom-Veranstaltungen: Die Teilnahme in einer Fahrzeuggruppe gemäß DMSB-Slalom-Reglement, in der jeder Teilnehmer startberechtigt ist. - Bei Club-Slalom-Veranstaltungen: Die Teilnahme in den Klassen 2a, 2 b, 2c, 3a oder 3b.
Die Punktezuteilung erfolgt gemäß Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein. In der „Slalom-Meisterschaft“ wird bei DMSB-Slalom-Veranstaltungen, die mit einer Streckenlänge von über 2.000 m angemeldet sind, ein Punktezuschlag von 10 % und bei Veranstaltungen, die mit einer Streckenlänge von bis zu 2.000 m angemeldet sind, ein Punktezuschlag von 5 % gewährt.
Sonderwertung „ADAC-Youngster-Cup“ Für die Teilnehmer des ADAC-Youngster-Cups gilt folgendes: Gewertet werden 2/3 (aufgerundet) der durchgeführten Cup-Veranstaltungen. 2 von 4 oder 1 von 3 Ergebnisse können durch bessere Punkte durch Teilnahme an einem DMSB-Slalom oder in den Klasse 1a und / oder 1b beim Clubslalom ersetzt werden. Bei Veranstaltungen, die aus dem Bereich „DMSB-Slalom“ eingebracht werden, wird ein Punktezuschlag analog zur „Slalom-Meisterschaft“ von 10 % (über 2.000 m Streckenlänge) oder 5 % (bis zu 2.000 m Streckenlänge) gewährt. Es wird eine separate Wertung vorgenommen.
Sonderwertung „Nachwuchsklasse“ Es erfolgt eine gemeinsame Wertung aus den Klassen 1a und 1b aus dem Bereich „Clubslalom“ und dem Bereich „DMSB-Slalom“. Aus dem Bereich „Clubslalom“ werden 2/3 (aufgerundet) der durchgeführten Veranstaltungen gewertet. Zusätzlich können bis zu maximal drei Ergebnisse durch Ergebnisse aus dem Bereich „DMSB-Slalom“ ersetzt werden, bei denen ein Punktezuschlag analog zur „Slalom-Meisterschaft“ von 10 % (über 2.000 m Streckenlänge) oder 5 % (bis zu 2.000 m Streckenlänge) gewährt wird. Es wird eine separate Wertung vorgenommen.
Sonstige Bestimmungen für die NOP-Meisterschaften und die SonderwertungenBei Punktgleichheit entscheiden die meisten Klassensiege, dann die besseren Platzierungen aller Meisterschaftsläufe. Die Punktezuteilung in der Einzel-, Sonder- und Mannschaftswertung(en) erfolgt nach der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein.
Fahrer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen oder die zwischen dem 1.11. des Vorjahres und dem 31.10. des laufenden Jahres vom DMSB-Sport- oder -Berufungsgericht rechtskräftig (außer Verwarnung) bestraft werden, scheiden aus der Wertung zur Meisterschaft aus. Bei laufenden Verfahren wird die Vergabe der Preise bis zur Entscheidung ausgesetzt.
Alle in Wertung kommenden Fahrer und Mannschaften werden mit Pokalen ausgezeichnet, sofern sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden nicht nachgesandt oder nachgereicht. |
NOP Meisterschaft "Rallye-200" |
Allgemeines Grundlage der Meisterschaft ist das Rallye-Reglement des DMSB in seiner neuesten Fassung. Ergänzt wird es durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokals regelt. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmung dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Es erfolgt eine getrennte Fahrer- und Beifahrerwertung.
Einschreibung Für die NOP-Meisterschaft werden nur die Fahrer und Beifahrer gewertet, die sich bis zum
1. August 2010 formlos einschreiben. Die Einschreibung ist an die Spartenleiterin „NOP-Rallye-200“,
Bianca Hutzfeldt Rendsburger Landstr. 224, 24113 Kiel Mobil: 01 60 / 94 44 45 44 E-Mail: bianca.hutzfeldt@nord-ostsee-pokal.de, zu richten.
Gleichzeitig ist eine Einschreibgebühr in Höhe von EUR 5,-- durch Scheck oder Überweisung auf das NOP-Konto 761 060 bei der Sparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) zu überweisen.
Meisterschaftswertung Von den durchgeführten Veranstaltungen werden 60 % zur Wertung herangezogen. Sich ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Die Punktezuteilung erfolgt aufgrund der Platzierung der Fahrer und Beifahrer aufgrund der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein. Alle in Wertung kommenden Fahrer und Beifahrer werden mit Pokalen ausgezeichnet, sofern sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden nicht nachgesandt oder nachgereicht.
Fahrer und Beifahrer werden getrennt gewertet. Sollte ein Fahrer im Laufe einer Saison als Beifahrer an einer Veranstaltung teilnehmen, so kann er diese Punkte einmalig in die Wertung einbringen. Gleiches gilt, wenn ein Beifahrer einmalig als Fahrer an einer Veranstaltung teilnimmt. Grundsätzlich jedoch werden die Veranstaltungen zur Wertung herangezogen, bei denen man überwiegend Fahrer bzw. Beifahrer war.
Fahrer oder Beifahrer, die zwischen dem 1.11. des Vorjahres und dem 31.10. des laufenden Jahres vom DMSB-Sport- oder -Berufungsgericht rechtskräftig (außer Verwarnung) bestraft werden, scheiden aus der Meisterschaft aus. Bei laufenden Verfahren wird die Vergabe der Preise bis zur Entscheidung ausgesetzt. |
Sonderwertung "NOP-Pokal" |
„Der Nord- Ostsee-Pokal für den besten Allround-Sportler“ wird nach folgenden Bestimmungen verliehen:
1. Folgende Sparten des NOP werden gewertet: DMSB-Slalom, Clubslalom, Rallye-200, Auto-Trial, Superkart-Slalom und Kart-Racing.
2. Der Bewerber muss mindestens in einer der unter Nr. 1 genannten Sparten des NOP platziert sein.
3. Der Bewerber muss in mindestens zwei der übrigen Sparten einmal bei einer Veranstaltung des NOP gestartet sein.
4. Gewertet werden aus der Sparte, in der der Bewerber platziert ist, die drei besten Ergebnisse plus maximal je zwei Ergebnisse aus maximal 3 weiteren Sparten.
5. Die Punktezuteilung für die eingebrachten Veranstaltungen erfolgt gemäß Wertungstabelle, die am Ende dieser Rahmenausschreibung abgedruckt ist.
6. Der Gewinner des Nord- Ostsee-Pokals ist derjenige Bewerber, der auf diese Art die höchste Punktzahl erreicht.
7. Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. die Mehrzahl der Veranstaltungen und 2. die Mehrzahl der besseren Plätze.
8. Eine Einschreibgebühr wird nicht erhoben.
9. Die Bewerber haben sich auf dem umseitigen Formular bis spätestens
8. November 2010
einzuschreiben und zu bewerben. Es ist an den Vorsitzenden des NOP Holger Haulsen, Hopfenwiese 7, 24837 Schleswig Fax: 0 46 21 / 2 85 37 E-Mail: holger.haulsen@nord-ostsee-pokal.de
zu senden und muss dort an dem oben genannten Termin vorliegen. 10. In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig. Hinweis für Ergebnisse aus der Sparte „NOP-Kart-Racing“: Da nicht das Tagesergebnis, sondern die einzelnen Läufe einer Veranstaltung in die NOP-Meisterschaftswertung der Sparte „Kart-Racing“ einfließen, werden auch bei der Sonderwertung „Der Nord-Ostsee-Pokal für den besten Allround-Sportler“ die einzelnen Läufe berücksichtigt. Daher ist auf dem Einschreibformular neben dem Veranstaltungstitel auch die Lauf-Nummer anzugeben. |
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