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Allgemeine Bestimmungen |
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Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer
nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen
oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht
der nachfolgende Haftungsausschluss greift.
Haftungsverzicht
Fahrer, Beifahrer und Helfer erklären den Verzicht auf Ansprüche
jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Meisterschaften
entstehen, und zwar gegen
- die FIA, DMSB e.V., die
Mitgliedsorganisationen des DMSB, Deutsche Motorsport Wirtschaftsdienste
GmbH, deren Präsidenten, Mitglieder und Geschäftsführer,
Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe,
- den ADAC e.V., ADAC
Motorsport GmbH, die ADAC-Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren
Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter,
- den Veranstalter, die
Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer,
- Behörden, Renndienste,
Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltungen in Verbindung stehen,
- den
Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei
der Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht
werden, und
- die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung -
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises - beruhen;
gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die
Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerbern, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende
besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer,
Mitfahrer gehen vor) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit den Wettbewerben entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen,
und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung an den jeweiligen
Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss
gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende
Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt.
oben |
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NOP-Meisterschaft
"Jugendkart-Slalom" |
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Allgemeines
Grundlage der NOP-Meisterschaft „Jugendkart-Slalom“ ist die
Rahmenausschreibung für die ADAC-Kartslalom-Meisterschaft und die Durchführungsbestimmungen
für den Kart-Slalom des ADAC Schleswig-Holstein, jeweils in den neuesten
Fassungen. Ergänzt werden sie durch diese Rahmenausschreibung, die die
besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokales regelt.
In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen
dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Einschreibung
Für die NOP-Meisterschaft werden nur Kinder und Jugendliche gewertet,
die als Mitglied eines NOP-Vereines bis zum 1.
Juli 2007 dem Spartenleiter „Kart-Slalom“ namentlich mit
Geburtsdatum formlos mit beigelegtem Scheck oder Durchschrift des Überweisungsträgers
aufgegeben werden. Gleichzeitig ist eine Einschreibgebühr in Höhe von
EUR 5,-- durch Scheck oder Überweisung auf das NOP-Konto 761 060 bei
der Sparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) zu entrichten.
Klasseneinteilung
/ Zeitplan
Eine Klasseneinteilung erfolgt gemäß Rahmenausschreibung für die
ADAC-Kartslalom-Meisterschaft. Mit Ausnahme der so genannten
„Nachtveranstaltungen“ behält der in dem Reglement des ADAC
Schleswig-Holstein abgedruckte Zeitplan seine Gültigkeit.
Preise
je Veranstaltung
Neben den üblichen Ehrenpreisen sind zumindest in den Klassen K1 und
K2 100 % Urkunden auszugeben. Der Veranstalter regelt in der
Veranstaltungsausschreibung die Regularien, nach denen die Vergabe der
Ehrenpreise erfolgt.
Mannschaftswertung
Es können Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5
Teilnehmern bestehen. Die Wertung erfolgt durch die Addition der
Klassenplatzierungen der drei besten Teilnehmer je Mannschaft.
Clubmannschaften müssen aus Mitgliedern des nennenden Clubs bestehen.
Meisterschaftswertung
a)
Einzelwertung
Alle eingeschriebenen Teilnehmer, die an mindestens 50 % der durchgeführten
NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der
durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile
unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet.
Zusätzlich zum ADAC-Kartslalom-Reglement erfolgt eine Unterteilung in die
Klassenwertungs-Gruppen A und B. In die Wertungsgruppe A steigen, jeweils
mathematisch gerundet, je Klasse der ersten 30 % der Platzierten
Teilnehmer in die Klassenwertungsgruppe A auf und 30 % in die
Klassenwertungsgruppe B ab. In der Wertungsgruppe B wird jeder Jugendliche
gewertet, der nicht die Bedingungen der Gruppe A erfüllt. Erfüllt ein
Teilnehmer der Wertungsgruppe A ein oder mehrere Jahre nicht die
Voraussetzungen für eine Wertung im NOP, wird er bei Wiedereinstieg in
der Wertungsgruppe A gewertet.
Beim Wechsel von einer Klasse in die nächst höhere Klasse wird der
Fahrer-Status dorthin mitgenommen. Einsteiger fangen grundsätzlich in der
Klassenwertungs-Gruppe B an.
Über eine Einstufung, einschließlich Auf- oder Abstieg, entscheidet im
Ausnahmefall, unter Berücksichtigung der Leistungsstärke usw., der
NOP-Vorstand. Die Mitglieder von neu in den NOP aufgenommener Vereine
werden gemäß ihrer Leistungsstärke eingestuft.
Eine
Klassenwertungs-Gruppe mit weniger als 4 Teilnehmern wird mit der anderen
Klassenwertungs-Gruppe der gleichen Klasse zusammengelegt.
Die Wertung der
Veranstaltungen erfolgt aufgrund der Platzierung in der Klasse anhand der
nachfolgenden Tabelle. Die Punkte der gewerteten Veranstaltungen werden
addiert. Die Teilnehmer mit den höchsten Punktzahlen werden „NOP-Klassen-Wertungsgruppensieger
„Jugendkart-Slalom“ 2007“.
b)
Mannschaftswertung
Die Mannschaft mit
der geringsten Punktzahl erhält 20 Punkte, die zweite 19 usw.. Alle
Mannschaften, die an mindestens 50 % der durchgeführten
NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der
durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile
unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Die Mannschaft mit der höchsten
Punktsumme ist „NOP-Mannschaftssieger „Jugendkart-Slalom“ 2007“.
Wertungstabelle
|
Platz
|
Punkte
|
Platz
|
Punkte
|
Platz
|
Punkte
|
Platz
|
Punkte
|
|
1
|
50
|
10
|
29
|
19
|
20
|
28
|
11
|
|
2
|
46
|
11
|
28
|
20
|
19
|
29
|
10
|
|
3
|
43
|
12
|
27
|
21
|
18
|
30
|
9
|
|
4
|
41
|
13
|
26
|
22
|
17
|
31
|
8
|
|
5
|
39
|
14
|
25
|
23
|
16
|
32
|
7
|
|
6
|
37
|
15
|
24
|
24
|
15
|
33
|
6
|
|
7
|
35
|
16
|
23
|
25
|
14
|
34
|
5
|
|
8
|
33
|
17
|
22
|
26
|
13
|
35
|
4
|
|
9
|
31
|
18
|
21
|
27
|
12
|
|
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Ab
Platz 36 erhält jeder Platzierte 4 Punkte.
Siegerehrung
Die Siegerehrung
wird abwechselnd von einem NOP-Mitgliedsverein veranstaltet. In diesem
Jahr wird sie vom Automobilclub von Kiel ausgerichtet und findet am
2. Dezember 2007 im „Domicil“-Seniorenpflegeheim, Kirchhofallee 55,
Kiel statt. Die Anmeldungen erfolgen durch die Jugendleiter der
NOP-Vereine. Alle Platzierten werden mit Pokalen ausgezeichnet.
oben |
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NOP-Meisterschaft
"Superkart-Slalom" |
|
Allgemeines
Grundlage der
NOP-Meisterschaft „Superkart-Slalom“ ist das Reglement für den „Kart-Slalom-Super-Cup
des ADAC Schleswig-Holstein“ in der neuesten Fassung. Ergänzt wird sie
durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen
Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokales regelt. In
Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen
dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Einschreibung
Für die
NOP-Meisterschaft werden nur Teilnehmer gewertet, die als Mitglied eines
NOP-Vereines bis zum 1. Juli 2007
dem Spartenleiter "Kart-Slalom" namentlich mit Geburtsdatum
formlos aufgegeben werden. Gleichzeitig ist eine Einschreibgebühr in Höhe
von EUR 7,50 durch Scheck oder Überweisung auf das NOP-Konto 761 060
bei der Sparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) zu entrichten.
Mannschaftswertung
Es können
Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5 Teilnehmern bestehen.
Die Wertung erfolgt durch die Addition der Klassenplatzierungen der drei
besten Teilnehmer je Mannschaft. Clubmannschaften müssen aus Mitgliedern
des nennenden Clubs bestehen.
Meisterschaftswertung
a)
Einzelwertung
Alle
eingeschriebenen Teilnehmer, die an mindestens 50 % der durchgeführten
NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der
durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile
unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet.
Die Wertung der Veranstaltungen erfolgt aufgrund der Platzierung anhand
der unter den NOP-Meisterschaftsbedingungen für Jugendkart-Slalom
abgedruckten Tabelle. Die Punkte der gewerteten Veranstaltungen werden
addiert. Der Teilnehmer mit den höchsten Punktzahl wird „NOP- Sieger
„Superkart-Slalom“ 2007“:
b)
Mannschaftswertung
Die Mannschaft mit
der geringsten Punktzahl erhält 20 Punkte, die zweite 19 usw.. Alle
Mannschaften, die an mindestens 50 % der durchgeführten
NOP-Veranstaltungen teilgenommen haben, werden mit maximal 60 % der
durchgeführten NOP-Veranstaltungen gewertet. Sich ergebende Bruchteile
unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Die Mannschaft mit der höchsten
Punktsumme ist „NOP-Mannschaftssieger„Superkart-Slalom“ 2007“.
Siegerehrung
Die Siegerehrung
wird abwechselnd von einem NOP-Mitgliedsverein veranstaltet. In diesem
Jahr wird sie vom Automobilclub von
Kiel ausgerichtet und findet am 2.
Dezember 2007 im „Domicil“-Seniorenpflegeheim, Kirchhofallee 55, Kiel
statt. Die Anmeldungen erfolgen durch die Jugendleiter der NOP-Vereine.
Alle Platzierten werden mit Pokalen ausgezeichnet.
oben |
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NOP-MEISTERSCHAFT
"Kart-Racing" |
|
Allgemeines
Grundlage der
NOP-Meisterschaft „Kart-Racing“ ist diese Rahmenausschreibung, die die
besonderen Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokales regelt.
In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen
dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Teilnehmer
/ Klasseneinteilung
Teilnahmeberechtigt
sind alle Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Es ist keine
Fahrerlizenz des DMSB erforderlich.
Klasse
1: Teilnehmer unter
14 Jahren ohne Gewichtsbeschränkung
Klasse
2: Teilnehmer unter
90 kg Gewicht
Klasse
3: Teilnehmer ab 90
kg Gewicht
Es
ist jedem Teilnehmen freigestellt, bis zum Nennungsschluss der
Veranstaltung, bei der er im laufenden Jahr zum ersten Mal starten wird,
trotz seines Gewichts freiwillig in der nächst niedrigeren Klasse zu
starten. Wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist ein Zurückwechseln
in die ursprüngliche Klasse im laufenden Jahr ausgeschlossen.
Es liegt im Ermessen des Veranstalters, im Rahmen der auf der jeweiligen
Kartbahn verfügbaren Möglichkeiten eine „Auflastung“ der einzelnen
Fahrer innerhalb der Klasse vorzunehmen. Es sind ausschließlich Gewichte
zu verwenden, die fest mit dem Kart verbunden werden. Provisorien
(Gewichte in den Taschen oder im Sitz) sind folgedessen unzulässig.
Nennung/Vornennungsgebühr/Nenngeld
Die Nennungen sind jeweils spätestens 1 Woche
(Nennungsschluss) vor der Veranstaltung schriftlich auf dem offiziellen
Nennungsformular an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Es wird eine
Vornennungsgebühr von EUR 10,-- erhoben. Diese ist der Nennung in bar
oder als Scheck beizufügen. Diese Gebühr wird bei Teilnahme an der
entsprechenden Veranstaltung mit dem Nenngeld verrechnet. Das Nenngeld
beträgt ca. EUR 35,-- je Veranstaltungstag. Die darin enthaltene Bahngebühr
beträgt EUR 28,--.
Versicherung
Die einzelnen
Veranstaltungen sind gemäß den Bedingungen für entsprechende
motorsportliche Wettbewerbe auf Indoor-/Outdoor-Bahnen zu versichern.
Austragungsort
/Termine
Die Veranstaltungen finden auf Kartbahnen in Schleswig-Holstein gemäß
NOP-Terminkalender statt.
Durchführung
Es werden handelsübliche
Leihkarts mit max. 5,9 PS eingesetzt, die vom Bahnbetreiber gestellt
werden.
Gefahren werden pro Veranstaltungstag jeweils 4 Läufe. Gefahren werden 5
Trainings- bzw. Warm-up-Runden pro Lauf, die einzeln gezeitet werden. Ein
Lauf besteht aus ca. 12 Runden, dieses entspricht eine Fahrzeit von ca. 5
Minuten.
Die
Teilnehmer werden für 2 Läufe in Gruppen eingeteilt. Die Anzahl der
Teilnehmer je Gruppe richtet sich nach den Bestimmungen der Kartbahn. Über
die Zuteilung der Karts und der Start-Nummer, die über die Gruppenzugehörigkeit
entscheiden, wird per Los entschieden.
Es gelten die Vorschriften der jeweiligen Kartbahn (Bahnordnung und
Flaggen). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße
gegen diese Vorschriften oder Anweisungen sowie
das Nichtmitführen der erforderlichen Zusatzgewichte ziehen den
Wertungsausschluss nach sich. Das Personal der Kartbahn ist nicht
startberechtigt.
Siegerehrung
30 % der Teilnehmer
erhalten angemessene Preise.
Meisterschaftswertung
Für die
Meisterschaft in den Klassen 2
und 3 werden nur Teilnehmer mit mind. 60 kg Gewicht, einschließlich
Auflastung, gewertet. Die Meisterschaftswertung erfolgt getrennt nach
Klassen. Bei einem Wechsel der Klasse im laufenden Jahr erfolgt die
Wertung in der Klasse, in der die bessere Platzierung erreicht wird. Die
Punkte, einschließlich eventueller Zusatzpunkte, die in der anderen
Klasse erreicht wurden, werden ersatzlos gestrichen.
Die Punktezuteilung je Lauf erfolgt nach der unter den
NOP-Meisterschaftsbedingungen für den Jugendkart-Slalom abgedruckten
Tabelle. Hinzu kommen je Lauf und je Gruppe folgende Zusatzpunkte, sofern
mindestens 5 Teilnehmer in der Klasse gestartet sind:
- Trainingsbestzeit:
2 Punkte
-
Trainingszweiter:
1 Punkt
Die
Ergebnisse von 70 % der durchgeführten Läufe werden gewertet. Sich
ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Sämtliche
Zusatzpunkte, also auch die von nicht gewerteten Läufen, bleiben
erhalten. Bei Punktgleichheit entscheiden die meisten Siege, dann die
besseren Platzierungen aller Meisterschaftsläufe.
Alle
Teilnehmer, die an mindestens 50 % der durchgeführten NOP-Veranstaltungen
teilgenommen haben, werden gewertet.
Alle
in Wertung kommenden Fahrer werden mit Pokalen ausgezeichnet, sofern sie
bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind. Die Siegerehrung ist
Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden nicht nachgesandt oder
nachgereicht.
oben |
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NOP-MEISTERSCHAFT
"AUTO-TRIAL" |
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Allgemeines
Grundlage der NOP-Meisterschaft „Auto-Trial“ ist das Reglement für
Geländewagen-Trial des ADAC Schleswig-Holstein in der neuesten Fassung.
Ergänzt wird sie durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen
Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokales regelt. In
Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen
dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Die Startgebühren der an den jährlich stattfindenden Nordostdeutschen
Verbandsendläufen teilnehmenden Fahrern werden vom NOP e.V. bezuschusst.
Wertung
a)
Einzelwertung (Klasse)
Bei Punktgleichheit sind die betreffenden Fahrer gleichplatziert und
der nächstplatzierte Fahrer rückt nicht auf.
b)
Mannschaftswertung
Es können Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5
Fahrzeugen bestehen. Gewertet werden die drei besten Fahrer. In jeder
Mannschaft muss mindestens eine Person (Mannschaftsführer) der nennenden
Vereinigung angehören. Andernfalls wird diese Mannschaft für diese
Veranstaltung in der NOP-Wertung nicht berücksichtigt.
Die Punktezuteilung bei den Einzelveranstaltungen richtet sich nach der
Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein. Bei Punktgleichheit wird
ex-aequo gewertet, die nachfolgenden Mannschaften rücken nicht auf. Die
Mannschaft mit der höchsten Punktsumme wird erster Mannschaftssieger.
Meisterschaftswertung
Sowohl in der Einzel- als auch in der Mannschaftswertung werden 2/3
der durchgeführten Veranstaltungen zur Jahreswertung herangezogen. Sich
ergebende Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet.
Der Fahrer bzw. die Mannschaft erhält Punkte nach der Wertungstabelle des
ADAC Schleswig-Holstein. Wer die höchste Wertungssumme erreicht hat, ist
NOP-Auto-Trial-Meister bzw. NOP-Auto-Trial-Mannschaftssieger. Bei
Punktgleichheit entscheiden die meisten Klassensiege bzw.
Mannschaftssiege, dann die besseren Platzierungen aller Meisterschaftsläufe.
Die Fahrer/Innen des
ausrichtenden Vereins einer NOP-Auto-Trial-Veranstaltung erhalten in der
Meisterschaftswertung ihre Durchschnittspunkte aller im laufenden Jahr
erzielten Ergebnisse, wenn diese am Veranstaltungstag eine
Sachrichterfunktion übernehmen. Eine schriftliche Aufstellung aller
sachrichtenden Personen über die Nichtteilnahme an der jeweiligen
Veranstaltung ist am Veranstaltungstag bis spätestens 10.00 Uhr
dem Trialobmann oder seinem Vertreter zu übergeben. Eine Tageswertung
dieser Personen erfolgt nicht. Der ausrichtende Verein hat in der
Abrechnungsliste die Personen zu berücksichtigen und folgedessen die zur
Zeit geltenden Teilnehmergebühren an den NOP e.V. zu entrichten.
Alle
in Wertung kommenden Fahrer und Mannschaften werden mit Pokalen
ausgezeichnet, sofern sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind.
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden
nicht nachgesandt oder nachgereicht.
oben
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NOP-MEISTERSCHAFTEN
"NOP-Slalom" /
"NOP-Clubslalom" |
|
Allgemeines
Grundlage der
NOP-Meisterschaften „NOP-Slalom“ und „NOP-Clubslalom“ ist das
Automobil-Slalomreglement des DMSB bzw. das „Reglement für
ADAC-Automobil-Clubsport-Slalom-Veranstaltungen“ des ADAC
Schleswig-Holstein, jeweils in ihren neuesten Fassungen. Ergänzt werden
sie durch diese Rahmenausschreibung, die die besonderen
Meisterschaftsbedingungen des ADAC Nord- Ostsee-Pokales regelt. In
Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser Meisterschaftsbestimmungen
dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind endgültig.
Mannschaftswertung
Es können
Mannschaften genannt werden, die aus 3 bis maximal 5 Fahrzeugen bestehen.
Gewertet werden die drei besten Fahrer. In jeder Mannschaft muss
mindestens eine Person (Mannschaftsführer) dem nennenden Vereinigung
angehören. Andernfalls wird diese Mannschaft für diese Veranstaltung in
der NOP-Wertung nicht berücksichtigt. Die Mannschaftswertung erfolgt nach
der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein entsprechend der
Platzierung der einzelnen Fahrer in ihren Klassen, wobei die drei besten
Fahrer gewertet werden.
Meisterschaftswertung
Es erfolgt eine
getrennte Wertung für die „NOP-Slalom-Meisterschaft“ und den „NOP-Clubslalom“.
Gewertet werden alle Fahrer sowie Mannschaften.
Für die „NOP-Slalom-Meisterschaft“
werden jeweils maximal drei der durchgeführten Veranstaltungen aus den
Bereichen DMSB-Slalom über 2.000 m, DMSB-Slalom bis 2.000 m und
Clubslalom gewertet. Aus den sich daraus ergebenden Veranstaltungen werden
dann 2/3 zur Wertung
herangezogen. In
der selben Weise wird auch die Mannschaftswertung erstellt.
Für den „NOP-Clubslalom“ werden jeweils sowohl in der Einzel-
als auch in der Mannschaftswertung 2/3 (aufgerundet) der durchgeführten
Veranstaltungen zur Wertung herangezogen.
Voraussetzung
für die Einzelwertung ist im Bereich NOP-Slalom-Meisterschaft:
-
Bei DMSB-Slalom-Veranstaltungen: Die
Teilnahme in einer Fahrzeuggruppe gemäß DMSB-Slalom-Reglement, in der
jeder Teilnehmer startberechtigt ist.
-
Bei Club-Slalom-Veranstaltungen: Die
Teilnahme in den Klassen 2a, 2 b, 2c, 3a oder 3b.
Die
Punktezuteilung erfolgt gemäß Wertungstabelle des ADAC
Schleswig-Holstein. In der „NOP-Slalom-Meisterschaft“ wird bei
Veranstaltungen, die mit einer Streckenlänge von über 2.000 m angemeldet
sind, ein Punktezuschlag von 10 % und bei Veranstaltungen, die mit einer
Streckenlänge von über 800 m angemeldet sind, ein Punktezuschlag von 5 %
gewährt.
Sonderwertung
„ADAC-Youngster-Cup“
Für
die Teilnehmer des ADAC-Youngster-Cups gilt folgendes: Gewertet werden 2/3
(aufgerundet) der durchgeführten Cup-Veranstaltungen. 2 von 4 oder 1 von
3 Ergebnisse können durch bessere Punkte durch Teilnahme in der
Klasse SE (DMSB-Slalom) oder in den Klasse 1a und / oder 1b (Clubslalom)
ersetzt werden. Bei Veranstaltungen, die aus dem Bereich „DMSB-Slalom“
eingebracht werden, wird ein Punktezuschlag analog zur „NOP-Slalom-Meisterschaft“
von 10 % (über 2.000 m Streckenlänge) oder 5 % (über 800 m Streckenlänge)
gewährt. Es wird eine separate Wertung vorgenommen.
Sonderwertung
„Nachwuchsklasse“
Es erfolgt eine gemeinsame
Wertung der Klasse SE (DMSB-Slalom) und der Klassen 1a und 1b
(Clubslalom).
Aus
dem Bereich „Clubslalom“ werden 2/3 (aufgerundet) der durchgeführten
Veranstaltungen gewertet. Zusätzlich können bis zu maximal drei
Ergebnisse durch Ergebnisse aus dem Bereich „DMSB-Slalom“ ersetzt
werden, bei denen ein Punktezuschlag analog zur „NOP-Slalom-Meisterschaft“
von 10 % (über 2.000 m Streckenlänge) oder 5 % (über 800 m Streckenlänge)
gewährt wird. Es wird eine separate Wertung vorgenommen.
Sonstige
Bestimmungen für die NOP-Meisterschaften und die Sonderwertungen
Bei Punktgleichheit
entscheiden die meisten Klassensiege, dann die besseren Platzierungen
aller Meisterschaftsläufe. Die Punktezuteilung in der Einzel-, Sonder-
und Mannschaftswertung(en) erfolgt nach der Wertungstabelle des ADAC
Schleswig-Holstein.
Fahrer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen oder die zwischen dem
1.11. des Vorjahres und dem 31.10. des laufenden Jahres vom DMSB-Sport-
oder -Berufungsgericht rechtskräftig (außer Verwarnung) bestraft werden,
scheiden aus der Wertung zur Meisterschaft aus. Bei laufenden Verfahren
wird die Vergabe der Preise bis zur Entscheidung ausgesetzt.
Alle
in Wertung kommenden Fahrer und Mannschaften werden mit Pokalen
ausgezeichnet, sofern sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind.
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Meisterschaft. Die Pokale werden
nicht nachgesandt oder nachgereicht.
oben
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Sonderwertung
"NOP-Rallye-200" |
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Allgemeines
Im Jahr 2007 wird
wieder keine Rallye-200-Meisterschaft im NOP durchgeführt. Es wird jedoch
eine Sonderwertung auf der Basis der in der Terminübersicht aufgeführten
Rallye-200-Veranstaltungen erstellt.
Einschreibung
Für die
Sonderwertung werden nur die Fahrer und Beifahrer gewertet, die sich bis
zum
1. Oktober 2007
formlos
einschreiben. Die Einschreibung ist an den Vorsitzenden des NOP,
Holger
Haulsen, Hopfenwiese 7, 24837 Schleswig
Telefon
+ Fax: 0 46 21 / 2 85 37,
zu
richten.
Gleichzeitig ist eine Einschreibgebühr in Höhe von EUR 5,-- durch Scheck
oder Überweisung auf das NOP-Konto 761 060 bei der Sparkasse Südholstein
(BLZ 230 510 30) zu überweisen.
Meisterschaftswertung
Von den durchgeführten
Veranstaltungen werden 60 % zur Wertung herangezogen. Sich ergebende
Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet. Die
Punktezuteilung erfolgt aufgrund der Platzierung der Fahrer und Beifahrer
aufgrund der Wertungstabelle des ADAC Schleswig-Holstein. Alle in Wertung
kommenden Fahrer und Beifahrer werden mit Pokalen ausgezeichnet, sofern
sie bei der Siegerehrung persönlich anwesend sind. Die Siegerehrung ist
Bestandteil der Sonderwertung. Die Pokale werden nicht nachgesandt oder
nachgereicht.
Fahrer oder Beifahrer, die zwischen dem 1.11. des Vorjahres und dem 31.10.
des laufenden Jahres vom DMSB-Sport- oder -Berufungsgericht rechtskräftig
(außer Verwarnung) bestraft werden, scheiden aus der Sonderwertung aus.
Bei laufenden Verfahren wird die Vergabe der Preise bis zur Entscheidung
ausgesetzt
oben |
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Sonderwertung
"Nord-Ostsee-Pokal für den besten Allround Sportler" |
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„Der
Nord- Ostsee-Pokal für den
besten Allround-Sportler“ wird nach folgenden Bestimmungen verliehen:
1. Folgende Sparten
des NOP werden gewertet: DMSB-Slalom, Clubslalom, Auto-Trial,
Superkart-Slalom, Kart-Racing und
Sonderwertung „NOP-Rallye-200“.
2. Der Bewerber muss
mindestens in einer der unter Nr. 1 genannten Sparten des NOP platziert
sein.
3. Der Bewerber muss in mindestens zwei der übrigen Sparten
einmal bei einer Veranstaltung des NOP gestartet sein.
4. Gewertet werden aus der Sparte, in der der Bewerber
platziert ist, die drei besten Ergebnisse plus maximal je zwei Ergebnisse
aus maximal 3 weiteren Sparten.
5. Die Punktezuteilung für die eingebrachten Veranstaltungen
erfolgt gemäß Wertungstabelle, die am Ende dieser Rahmenausschreibung
abgedruckt ist.
6. Der Gewinner des Nord-
Ostsee-Pokales ist derjenige Bewerber, der auf diese Art die höchste
Punktzahl erreicht.
7. Bei Punktgleichheit entscheidet:
1.
die Mehrzahl der Veranstaltungen und
2.
die Mehrzahl der besseren Plätze.
8. Eine Einschreibgebühr wird nicht erhoben.
9. Die Bewerber
haben sich auf dem umseitigen Formular bis spätestens
1. November 2007
einzuschreiben
und zu bewerben. Es ist an den Vorsitzenden des NOP,
Holger
Haulsen, Hopfenwiese 7, 24837 Schleswig
Telefon + Fax: 0 46 21 / 2
85 37,
zu
senden
10.
In Zweifelsfällen obliegt die Auslegung dieser
Meisterschaftsbestimmungen dem NOP-Vorstand. Seine Entscheidungen sind
endgültig.
Hinweis für Ergebnisse aus
der Sparte „NOP-Kart-Racing“:
Da
nicht das Tagesergebnis, sondern die einzelnen Läufe einer Veranstaltung
in die NOP-Meisterschaftswertung der Sparte „Kart-Racing“ einfließen,
werden auch bei der Sonderwertung „Der Nord-Ostsee-Pokal für den besten
Allround-Sportler“ die einzelnen Läufe berücksichtigt. Daher ist auf
dem Einschreibformular neben dem Veranstaltungstitel auch die Lauf-Nummer
anzugeben.
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oben |